Wie im Artikel beschrieben, ist die Restschuldbefreiung bei bestimmten Insolvenzstraftaten (je nach Verurteilung) ausgeschlossen. Es ist daher gut, dass Sie sich frühzeitig informieren. Es gibt Möglichkeiten, gar nicht erst in die Haftung zu geraten, bzw. außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten. Rufen Sie mich gerne im Büro an.
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